Satzung

Freundeskreis Festspielhaus Baden-Baden e. V.

Präambel

Der gemeinnützige Verein „Freundeskreis Festspielhaus Baden-Baden” wurde 1995 mit dem Ziel gegründet, den Bau des Festspielhauses zu unterstützen und damit in Anknüpfung an die große internationale Bedeutung Baden-Badens eine neue Stätte für Musik- und Medienproduktion, für klassische Musik, aber auch für moderne neue Entwicklungen bis hin zu Entertainment zu schaffen. Die Mitglieder unterstützen im Rahmen ihres Einflusses das Festspielhaus BadenBaden nach besten Kräften. Sie verpflichten sich zur Zahlung eines Jahresbeitrags und grundsätzlich zur Förderung besonderer Aktionen, über die zuvor gesondert in der Mitgliederversammlung Beschluss zu fassen ist.

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Freundeskreis Festspielhaus Baden-Baden e.V.”. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer VR 200537 eingetragen.
  2. Sitz des Vereins ist Baden-Baden.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung, insbesondere für die ideelle und materielle Förderung des Festspielhauses in Baden-Baden.
  4. Der Verein kann zu diesem Zweck Vermögen z.B. in einer Stiftung bilden und daraus und aus den zu erzielenden laufenden Erträgen das Festspielhaus finanziell unterstützen.