FAQ
Der Freundeskreis Festspielhaus Baden-Baden e.V. ist ein eingetragener Verein. Die Mitglieder erhalten jährlich eine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag bzw. haben eine Einzugsermächtigung erteilt. Die Mitgliedschaft besteht so lange, bis ein Mitglied satzungsgemäß kündigt. Eine Förderung hingegen ist keine feste Mitgliedschaft und muss daher auch nicht gekündigt werden. Beide Formen der Unterstützung kommen dem künstlerischen Programm des Festspielhauses zugute.
Sofort nach Ihrer Anmeldung werden Sie im Festspielhaus als Mitglied geführt und erhalten alle wichtigen Informationen, z.B. über exklusive Veranstaltungen. Auch die Kolleg*innen im Service Center Ticketing sind dann sofort über Ihre Mitgliedschaft informiert. Einige Tage nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von der Geschäftsstelle des Freundeskreises ein formales Begrüßungsschreiben, die Satzung sowie auch die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag.
Ja, Sie können jederzeit auch für Ihre Familie oder Freunde Karten mitbestellen.
Als neues Mitglied erhalten Sie zunächst eine Rechnung. Sie entscheiden, ob Sie künftig eine Rechnung möchten oder uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilen. Eine Bezahlung des Mitgliedsbeitrags mit Kreditkarte ist ebenfalls möglich – hierzu wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner im Festspielhaus.
Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie automatisch einige Zeit nach der Bezahlung des Jahresbeitrags von der Geschäftsstelle.
Die Mitgliedschaft ist immer auf das Kalenderjahr ausgelegt. Treten Sie erst ab Juli in den Freundeskreis ein, erhalten Sie im ersten Jahr die Mitgliedschaft zum halben Beitrag. Die Mitgliedschaft läuft so lange, bis sie vom Mitglied fristgerecht gekündigt wurde.
Falls Sie eine Mitgliedschaft zeitlich begrenzen wollen, nehmen Sie bitte mit dem Ansprechpartner im Festspielhaus Kontakt auf. Sofern Sie eine Mitgliedschaft verschenken, stehen Ihnen für die Dauer der verschenkten Mitgliedschaft mehrere Optionen zur Verfügung.
Die exklusiven Veranstaltungen des Freundeskreises stehen zunächst den Mitgliedern zur Verfügung. Sollte es ausreichend Plätze geben, kann ein Mitglied auch eine(n) Bekannte(n) mitbringen. Ist die Veranstaltung jedoch ausgebucht, haben immer die Mitglieder Vorrang.
Die Preise der Veranstaltungen sind für alle gleich, unabhängig davon, ob Mitglieder, Förderkreis oder Besucher. Unsere Kolleg*innen vom Service-Center Ticketing beraten Sie gerne hinsichtlich Ermäßigungen und Abos.
Die Bedingungen für die Rückgabe der Karten sind für alle Besucher gleich. Sofern Sie erkrankt sind und einen Sicherungsschein sowie ein ärztliches Attest vorlegen können, erstatten wir Ihnen den Kartenpreis zurück. Bitte wenden Sie sich dann in jedem Fall an die Kolleginnen vom Service-Center Ticketing.
Die Nutzung der Club-Lounge furnished by Rolf Benz ist dem Förder- und Stifterkreis, sowie dem Unternehmerkreis vorbehalten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Förderkreis und Unternehmerkreis.
Um Mitglied zu werden, müssen Sie volljährig sein oder die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorweisen.
Nach Erreichen der Altersgrenze geht die Junior-Mitgliedschaft automatisch in eine reguläre Mitgliedschaft über. Sofern Sie als Junior-Paar angemeldet waren und einer von beiden die Altersgrenze erreicht, wird die Mitgliedschaft in 2 Einzelmitgliedschaften geteilt (eine Junior und eine Einzelmitgliedschaft). Sie können auch sogleich die Mitgliedschaft in eine reguläre Paarmitgliedschaft ändern.
Für Ihre Fragen zu Freundeskreis-Veranstaltungen, für Lob, Kritik und Anregungen oder sonstigen Fragen zum Freundeskreis steht Ihnen Ihr Freundeskreis-Ansprechpartner zur Seite. Fragen zu den Aufführungen bzw. Eintrittskartenwünsche für Oper/Konzert/Ballett und Entertainment richten Sie an das Service-Center-Ticketing. Haben Sie Fragen zur Rechnung oder Spendenbescheinigung, dann nehmen Sie mit der Geschäftsstelle des Freundeskreises Kontakt auf. Fragen Sie auch die Mitglieder der Freundeskreis-Initiativgruppe! Sie finden sie vor den Veranstaltungen und in den Pausen am Freundeskreis-Stand im Foyer. Die Freunde stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.